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Harald Diedrichs, Berufsbetreuer

Hallo,
ich bin Harald Diedrichs

Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag: 8.30h - 19.30h

Außerhalb dieser Zeiten für berücksichtigte Einrichtungen, Krankenhäuser, Betreuungsbehörden und Amtsgerichte etc. automatische Weiterleitung von deren Rufnummer (keine anonymen Anrufe) zur Notfallnummer.

Sprachaufzeichnung mit Rückruf jederzeit.

gesetzlich bestellter Berufsbetreuer

in Darmstadt

Über den Berufsbetreuer

Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen (§ 1896 ff. BGB) im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächliche Rechtsanwälte beruflich in diesem Metier tätig waren (als sogenannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig Sozialarbeiter/-pädagogen, Alten- und Krankenpfleger, auch Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. Gesetzlicher Vertreter wäre besser. Denn der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der geschäftsfähige Betreute selbst entschieden hätte. Eine soziale- oder gar medizinische Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, das diese (entsprechend des Willen des Betreuten) organisiert wird. Im weiteren Wortsinne werden als Berufsbetreuer nicht nur selbständige Personen bezeichnet, sondern auch Vereinsbetreuer und Behördenbetreuer. Diese führen Betreuungen ebenfalls als Teil ihrer Berufstätigkeit, sind aber Arbeitnehmer bzw. bei den Betreuungsbehörden bisweilen auch Beamte. Um als Vereinsbetreuer bestellt werden zu können, bedarf der Betreuungsverein einer behördlichen Anerkennung (§ 1908 f BGB).

Weiteres siehe https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Berufsbetreuer

Kontakt aufnehmen

Vielen Dank!

Betreuungsbüro Diedrichs

Harald Diedrichs - Frankfurter Landstraße 242a - 64291 Darmstadt

Tel: 06151 1598120  Fax: 06151 1598119

über eBO erreichbar

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